
Müssen wir wirklich jeden ins Land lassen, nur weil jemand an der Grenze sagt, er wolle Asyl? Klare Antwort von Ex-Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier: Nein! Und zwar aus gutem Grund.
Papier warnt davor, dass deutsches Recht und damit die nationale Selbstbestimmung immer mehr durch EU-Vorgaben verdrängt werden. Besonders deutlich wird das beim Thema Migration: Wenn Deutschland gezwungen wäre, jedem Einreisewilligen aus Drittstaaten die Tür zu öffnen, nur weil dieser „Asyl“ sagt – egal ob der Antrag aussichtslos oder Deutschland gar nicht zuständig ist – wäre das ein direkter Angriff auf die Souveränität unseres Landes.
Nach dem Grundgesetz darf Deutschland zwar Rechte an die EU abgeben, doch nur unter bestimmten Bedingungen. Der Kern unserer Demokratie – etwa wer ins Land darf und wer nicht – darf nicht an Brüssel ausgelagert werden. Das nennt man „Identitätsvorbehalt“: Es geht um den Schutz unserer verfassungsmäßigen Grundordnung.
Papier sieht diesen Schutz durch die aktuelle EU-Migrationspolitik in Gefahr. Die meisten, die unter dem Vorwand des Asyls nach Deutschland kommen, bleiben über Jahre hinweg – obwohl sie hätten zurückgeschickt oder abgewiesen werden müssten. Abschiebungen scheitern oft, Überstellungen an andere EU-Staaten funktionieren kaum. So wird aus der Einreise ein Daueraufenthalt – oft mit staatlicher Unterstützung.
Besonders kritisch ist der Missbrauch des Asylrechts durch sogenannte Binneneinreisen. Wer über sichere EU-Länder nach Deutschland kommt, hat in der Regel keinen Anspruch auf Asyl hier. Dennoch wird das Verfahren ausgenutzt, um in Deutschland zu bleiben. Papier nennt das klaren Rechtsmissbrauch.
Laut EU-Vertrag muss die Union die nationale Identität ihrer Mitgliedsstaaten achten. Das heißt: Deutschland hat das Recht, selbst über seine Grenzen und über seine Sicherheit zu entscheiden. Dieses Recht ist auch in Art. 72 des EU-Vertrags verankert, der den Mitgliedsstaaten die Verantwortung für ihre innere Sicherheit zuschreibt.
Solange es keine funktionierende europäische Asylpolitik gibt, darf und muss Deutschland seine Binnengrenzen schützen – auch gegen den Willen europäischer Gerichte. Die Pflicht zur Aufrechterhaltung der Ordnung steht über ideologischen Träumereien von offenen Grenzen.