Neue Ansätze zur Flächenmobilisierung für den Photovoltaik-Ausbau in Deutschland**

Neue Ansätze zur Flächenmobilisierung für den Photovoltaik-Ausbau in Deutschland**

Um die ehrgeizigen Ziele zum Ausbau der Photovoltaik (PV) zu erreichen, ist nicht nur die Installation von Solaranlagen auf Dächern erforderlich, sondern auch der Einsatz von PV-Freiflächenanlagen. Die Herausforderung besteht darin, die benötigten Flächen rechtzeitig und in ausreichendem Maße bereitzustellen. Eine aktuelle Studie der Stiftung Umweltenergierecht widmet sich dem rechtlichen Rahmen und zeigt mögliche Wege zur Verbesserung dieser Situation auf.

Der Bedarf an Freiflächenanlagen ist besonders dringlich, da die gegenwärtigen Ausbauziele eine signifikante Erhöhung der genutzten Flächen erfordern. Während die Gemeinden derzeit die Möglichkeit haben, Flächen für Photovoltaik zuzuweisen, ist es fraglich, ob die bestehenden freiwilligen Regelungen ausreichen werden. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Gemeinden in ihrer Planung weitgehend frei sind und nur in bestimmten Fällen durch die Außenbereichsprivilegierung eingeschränkt werden. Die Studie hebt hervor, dass ohne eine gezielte rechtliche Absicherung der Flächenbereitstellung ein langfristiger Handlungsbedarf besteht.

Jonas Otto, einer der Autoren der Studie, verweist darauf, dass die Länder zwar Mengenvorgaben formulieren könnten, jedoch Schwierigkeiten bei deren Durchsetzung gegenüber den Gemeinden bestehen. Dies führt zu der Frage, wie der Bund hier unterstützend eingreifen kann, ohne den Ländern oder Kommunen feste Vorgaben zu machen.

Ein vielversprechender Ansatz besteht darin, dass der Bund bestimmte Gebietszuweisungen der Raumordnung für die PV mit einer unmittelbar baurechtsermöglichenden Wirkung versieht. Konkret bedeutet dies, dass Flächen, die in den Ländern als Vorranggebiete für die Photovoltaik ausgewiesen werden, automatisch als Bauland für PV-Projekte gelten würden. Dies würde den Gemeinden die Notwendigkeit eines zusätzlichen Bebauungsplans ersparen und somit den Prozess erheblich beschleunigen.

Ein passendes Zeitfenster für solche Maßnahmen könnte sich durch die bevorstehenden Novellen des Baugesetzbuches ergeben. Auch wenn die zuletzt diskutierten Solarenergiegebiete nicht im Rahmen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie umgesetzt werden, bleibt die Möglichkeit, in diesem Bereich Fortschritte zu erzielen. Dr. Nils Wegner, ein weiterer Mitautor der Studie, betont, dass die Länder selbst entscheiden könnten, wie sie von den neuen Handlungsmöglichkeiten Gebrauch machen möchten, abhängig von den spezifischen Gegebenheiten und dem Fortschritt des PV-Ausbaus in ihren Regionen.

Die Studie präsentiert zwei wesentliche Optionen zur Umsetzung dieser Regelung. Die erste Option legt den Fokus auf die Raumordnung, wobei die Länder Vorgaben an die übergeordnete Planungsebene richten. Dadurch könnten die Gemeinden entlastet werden, da die Flächenbereitstellung teilweise von der Raumordnung übernommen würde. Die zweite Option sieht vor, dass die Gemeinden weiterhin selbst entscheiden, wie viel Fläche sie für Photovoltaik ausweisen möchten. In diesem Fall würde die Raumplanung nur dann eingreifen, wenn die Gemeinden nicht ausreichend Flächen bereitstellen, und würde so als Sicherheitsmechanismus für die Erreichung der Ausbauziele fungieren.

Beide Optionen bringen Vor- und Nachteile mit sich. Dabei spielt die Frage eine zentrale Rolle, wie gut der Ausbau der Photovoltaik vor Ort verankert ist und wie die Abstimmung mit anderen Planungen erfolgt. Wenn der Bund den Ländern die nötigen Steuerungsmöglichkeiten an die Hand gibt, könnten diese selbst entscheiden, ob sie die Vorgaben über die Raumplanung oder die gemeindliche Steuerung umsetzen möchten.

Insgesamt eröffnet die vorliegende Studie einen neuen Ansatz zur rechtlichen Absicherung der Flächenbereitstellung. Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen könnten die Länder gestärkt und gleichzeitig die notwendigen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Ausbau der Photovoltaik geschaffen werden. Wissenschaftliche Ansprechpartner für weiterführende Informationen sind Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht sowie Jonas Otto, die beide wichtige Einblicke in die Thematik bieten können.