Die Anbindung von Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) an das Stromnetz stellt einen essenziellen Bestandteil der Energiewende dar. Ohne einen direkten Anschluss an das Netz besteht keine Möglichkeit, den erzeugten Strom in das Versorgungssystem einzuspeisen. Laut dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind die Betreiber von Stromnetzen gesetzlich verpflichtet, diese Anlagen zeitnah anzuschließen und die Einspeisung des erzeugten Stroms zu ermöglichen. In der Realität sieht die Situation jedoch oft anders aus: Ein erheblicher Rückstand beim notwendigen Netzausbau führt häufig zu Verzögerungen, die als „Anschlussstau“ bezeichnet werden.
Die Stiftung Umweltenergierecht hat in ihrem aktuellen Bericht, der im Rahmen des Forschungsprojekts zur Netzintegration von Erneuerbaren Energien erstellt wurde, den rechtlichen Rahmen für den Netzanschluss eingehend analysiert. Dabei wird insbesondere die Rolle flexibler Netzanschlussvereinbarungen (FCA) beleuchtet. Diese neuen Vereinbarungen könnten eine Lösung für die Herausforderungen darstellen, die sich aus dem unzureichenden Ausbau der Netzinfrastruktur ergeben.
Der rechtliche Anspruch auf einen Netzanschluss ist im EEG klar definiert. Netzbetreiber dürfen in der Regel nur in sehr besonderen Ausnahmefällen einen Anschluss verweigern, und das Argument fehlender Netzkapazitäten ist rechtlich nicht zulässig. Dies bedeutet, dass eine EE-Anlage in der Regel auch dann angeschlossen werden muss, wenn das bestehende Netz nicht ausreicht, um den gesamten erzeugten Strom aufzunehmen. In der Praxis zeigt sich, dass die Geschwindigkeit des Netzausbaus oft hinter dem Bedarf zurückbleibt, was für Betreiber von EE-Anlagen eine erhebliche Hürde darstellt. Der zuverlässige Netzanschluss ist für die Finanzierung der Projekte von zentraler Bedeutung.
Ein zentrales Ergebnis des Berichts ist die klare Trennung zwischen Netzanschluss und der tatsächlichen Einspeisung von Strom. Dr. Johannes Hilpert, Projektleiter der Stiftung, betont, dass dies keine Gefährdung der Netzsicherheit mit sich bringt. Sollte die vollständige Einspeisung aufgrund von Netzengpässen nicht möglich sein, kann der Netzbetreiber die Einspeisung regulieren, ein Vorgang, der als Redispatch bekannt ist. In diesem Fall hat der Anlagenbetreiber zudem Anspruch auf finanzielle Entschädigung.
Die rechtliche Trennung von Netzanschluss und Netzverfügbarkeit wurde bewusst so gestaltet, um den Anlagenbetreibern eine gewisse Unabhängigkeit von den Netzbetreibern zu gewährleisten. Dr. Tobias Klarmann, Mitautor des Berichts, hebt hervor, dass dies wichtig ist, um eine Vielzahl von Akteuren im Bereich der Erneuerbaren Energien zu fördern.
Ein weiterer Aspekt, der im Bericht behandelt wird, ist die Einführung flexibler Netzanschlussvereinbarungen. Diese Vereinbarungen, die seit Februar 2025 gesetzlich geregelt sind, könnten dazu beitragen, die Herausforderungen des Anschlussprozesses zu bewältigen. Dr. Klarmann erklärt, dass Anlagenbetreiber in diesen Vereinbarungen bereit sein können, auf eine Entschädigung für eine reduzierte Einspeisung zu verzichten, um an einem vorteilhafter gelegenen Netzverknüpfungspunkt angeschlossen zu werden. Dies könnte den Betreibern helfen, Kosten zu sparen und gleichzeitig die Gesamteffizienz des Stromnetzes zu erhöhen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die flexiblen Netzanschlussvereinbarungen neue Möglichkeiten für die Zusammenarbeit zwischen Anlagen- und Netzbetreibern eröffnen könnten. Dr. Yvonne Kerth von der Stiftung Umweltenergierecht weist darauf hin, dass solche Optionen die Effizienz des gesamten Systems steigern könnten. Dabei sollte jedoch der unbedingte Anspruch auf einen Netzanschluss für EE-Anlagen als zentrales Element des EEG nicht gefährdet werden.
In Anbetracht der aktuellen Herausforderungen im Bereich des Netzausbaus ist es unerlässlich, innovative Lösungen zu finden, um die Integration von Erneuerbaren Energien zu fördern und die Energiewende erfolgreich voranzutreiben. Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen dabei klar und förderlich gestaltet sein, um den Anforderungen der Zukunft gerecht zu werden.


















































