Wandernde Süßwasserfische sind ein kritischer Bestandteil des globalen ökologischen Gleichgewichts und spielen eine wichtige Rolle in den aquatischen Ökosystemen. Doch trotz ihrer Bedeutung werden diese Arten in internationalen Abkommen, insbesondere in der Bonner Konvention, stark vernachlässigt. Während die Konvention, die 1983 ins Leben gerufen wurde, mehr als 1.100 Arten umfasst, sind nur 23 Süßwasserfischarten gelistet. Diese Unterrepräsentation ist alarmierend, da viele dieser Arten akut vom Aussterben bedroht sind und dringend internationale Schutzmaßnahmen benötigen.
Eine aktuelle Veröffentlichung in der Fachzeitschrift „Nature Reviews Biodiversity“, erstellt von Wissenschaftlern der Chinesischen Akademie der Wissenschaften, des Leibniz-Instituts für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) sowie der University of Nevada, Reno, hebt das ungenutzte Potenzial der Bonner Konvention hervor, um den Schutz wandernder Süßwasserfische zu verbessern. Wandernde Tierarten, zu denen auch Vögel, Fledermäuse und Wale gehören, sind auf die Überquerung nationaler Grenzen angewiesen, um ihren Lebenszyklus zu vollenden. Daher ist eine internationale Zusammenarbeit unerlässlich, um ihren Schutz zu gewährleisten.
Die Bonner Konvention, ein wichtiges Umweltabkommen der Vereinten Nationen mit derzeit 133 Vertragsparteien, bietet einen globalen Rahmen zur Koordination internationaler Schutzmaßnahmen für gefährdete, wandernde Arten. Die Tatsache, dass Süßwasserfische in den Anhängen der Konvention so stark unterrepräsentiert sind, stellt ein signifikantes Ungleichgewicht zwischen ihrem Schutzbedarf und ihrer Berücksichtigung dar. Laut der Roten Liste der Weltnaturschutzorganisation (IUCN) sind etwa 25 Prozent aller bewerteten Süßwasserfischarten bedroht. Schockierenderweise sind die Bestände wandernder Süßwasserfische, für die Monitoring-Daten vorliegen, zwischen 1970 und 2020 im Durchschnitt um 81 Prozent zurückgegangen.
Die Hauptautoren der Studie, darunter Prof. Fengzhi He von der Chinesischen Akademie der Wissenschaften und Prof. Sonja Jähnig vom IGB, argumentieren, dass mehrere Faktoren zu dieser Unterrepräsentation beitragen. Ein wesentliches Problem ist der Mangel an umfassenden Bewertungen der wandernden Süßwasserfischarten weltweit. Viele dieser Arten sind nicht ausreichend erforscht oder werden als „nicht bewertet“ oder „Daten unzureichend“ in der Roten Liste eingestuft. Dies erschwert die Identifizierung von Arten, die die Kriterien für die Aufnahme in die Bonner Konvention erfüllen.
Zusätzlich sind viele Länder mit grenzüberschreitenden Flusseinzugsgebieten, insbesondere in Asien und Nordamerika, keine Vertragsparteien der Bonner Konvention. Dies verringert die Wahrscheinlichkeit, dass Arten aus diesen Regionen vorgeschlagen werden, um in die Anhänge aufgenommen zu werden.
Die Autoren betonen, dass die Einbeziehung weiterer wandernder Süßwasserfischarten in die Bonner Konvention entscheidend für deren Schutz sein könnte. Ohne ein koordiniertes Management auf der Ebene der Einzugsgebiete werden viele Fischarten durch gezielte Befischung, Beifang, Lebensraumveränderungen und physische Barrieren daran gehindert, ihre Laich- oder Nahrungsgebiete zu erreichen.
Um die Situation zu verbessern, plädieren die Wissenschaftler für gezielte Maßnahmen. Ein erster Schritt sollte die Identifizierung und Aufnahme weiterer bedrohter, grenzüberschreitend wandernder Süßwasserfischarten in die Anhänge der Bonner Konvention sein. Ferner sollte die internationale Zusammenarbeit in wichtigen Flusseinzugsgebieten wie dem Mekong- und Amazon-Becken gestärkt werden.
Die bevorstehende Konferenz der Vertragsparteien (CMS COP15) im März 2026 in Campo Grande, Brasilien, bietet eine wertvolle Gelegenheit, den Schutz wandernder Fischarten zu intensivieren. Die Konferenz könnte als Plattform dienen, um Vorschläge für die Aufnahme weiterer Süßwasserfischarten in die Bonner Konvention zu erörtern und die notwendigen Schritte zur Verbesserung ihres Schutzes zu initiieren.
Insgesamt ist es dringend erforderlich, das Potenzial der Bonner Konvention zur Förderung des Schutzes wandernder Süßwasserfische vollständig auszuschöpfen. Nur durch internationale Zusammenarbeit und gezielte Maßnahmen kann sichergestellt werden, dass diese bedrohten Arten nicht weiter in den Hintergrund gedrängt werden und die ökologische Balance in unseren Gewässern aufrechterhalten bleibt.
