In einer aktuellen Studie der Stiftung Umweltenergierecht wird die neue Gas- und Wasserstoffbinnenmarkt-Richtlinie (GBM-RL) untersucht, insbesondere im Hinblick auf ihre Umsetzung in deutsches Recht. Diese Richtlinie, die im Kontext der europäischen Vorgaben zur Stilllegungsplanung von Erdgasverteilernetzen steht, stellt für den deutschen Gesetzgeber eine bedeutende Herausforderung dar. Der Referentenentwurf zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) reagiert auf diese Vorgaben und zeigt, wie Deutschland die Richtlinie konkret umsetzen kann.
Ein zentrales Element der GBM-RL ist Artikel 57, der die Mitgliedstaaten verpflichtet, einen Rahmen für die koordinierte Stilllegungsplanung von Erdgasverteilernetzen zu schaffen. Diese Verpflichtung wird notwendig, da ein Rückgang der Erdgasnachfrage in den kommenden Jahren zu erwarten ist, was im Kontext der Klimaziele der EU und Deutschlands bis 2045 beziehungsweise 2050 steht. Dr. Jana Nysten, Mitautorin der Studie, hebt hervor, dass diese Richtlinie keinen Zwang zum vollständigen Ausstieg aus Erdgas etabliert, sondern vielmehr einen strukturierten Planungsprozess bei sinkender Nachfrage erfordert.
Der Entwurf des EnWG sieht in § 16b die Einführung verbindlicher Entwicklungspläne für Erdgasverteilernetzbetreiber vor, was die Umsetzung der GBM-RL in nationales Recht unterstreicht. Die Studie zeigt, dass die Integration verschiedener Sektoren, insbesondere die Zusammenarbeit mit Betreibern von Wasserstoff-, Strom- und Fernwärmenetzen, von zentraler Bedeutung ist. Art. 57 der GBM-RL fordert, dass die Stilllegungspläne sich auf kommunale Wärme- und Kältepläne stützen und potenzielle Umwidmungen für Wasserstoff klar aufgezeigt werden. Diese Anforderungen werden auch im Referentenentwurf des EnWG aufgegriffen, was eine enge Verzahnung der Stilllegungs- und Transformationsplanung mit der Entwicklung von Wasserstoffnetzen sowie der Planung für Strom- und Fernwärme bedeutet.
Die Notwendigkeit einer klaren Planungssicherheit wird in der Studie ebenfalls angesprochen. Während die §§ 16b–16e des EnWG eng an den Richtlinienvorgaben orientiert sind, weichen sie in einigen Punkten ab. Beispielsweise sieht der Entwurf einen Planungszeitraum von zehn bis 15 Jahren vor, während die GBM-RL lediglich einen Zeitraum von zehn Jahren vorschreibt, jedoch nicht als Mindestdauer definiert. Darüber hinaus wird die geforderte Abstimmung mit nationalen Energie- und Klimaplänen in der Entwurfsfassung abgeschwächt, indem die Formulierung von „im Einklang stehen“ auf „berücksichtigen“ geändert wurde. Dies könnte potenziell Auswirkungen auf die rechtliche Verbindlichkeit der Planungen haben.
Die Studie betont, dass die Einführung verbindlicher Entwicklungspläne für Erdgasverteilernetze die Grundlage für eine erfolgreiche Transformation dieser Netze erheblich stärken wird. Dr. Nora Grabmayr, die Projektleiterin der Studie, hebt hervor, dass die GBM-RL einen umfassenden Rahmen für intersektorale Planung schafft, der jedoch sorgfältig umgesetzt und ausgearbeitet werden muss, um den gewünschten Erfolg zu erzielen.
Insgesamt zeigt die Analyse der GBM-RL und ihrer nationalen Umsetzung, dass es sowohl Chancen als auch Herausforderungen gibt. Die Notwendigkeit zur Schaffung eines klaren rechtlichen Rahmens und die Sicherstellung einer effektiven Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Sektoren sind entscheidend für den Erfolg der geplanten Transformationsprozesse im Bereich der Energieversorgung. Die Studie der Stiftung Umweltenergierecht bietet wertvolle Einblicke in die bestehenden rechtlichen Gestaltungsspielräume und legt den Grundstein für eine fundierte Diskussion über die künftige Entwicklung der Erdgasverteilernetze in Deutschland.
Für weitere Informationen und detaillierte Analysen stehen die Autorinnen der Studie, Dr. Jana Nysten und Dr. Carsten von Gneisenau, sowie Dr. Nora Grabmayr als Ansprechpartner zur Verfügung.


















































