Eine aktuelle Studie des Öko-Instituts bringt alarmierende Zahlen zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GebModG) vor, das in den geplanten Eckpunkten tiefgreifende Änderungen vorsieht. Diese Änderungen könnten zu einem signifikanten Anstieg der Treibhausgasemissionen führen und die Abweichungen von den festgelegten Klimazielen weiter vergrößern. Im Vergleich zum bestehenden Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird die bereits bestehende Lücke zum Klimaziel des Klimaschutzgesetzes für das Jahr 2030, das eine Reduktion von 25 Megatonnen CO₂-Äquivalenten (Mt CO2e) pro Jahr vorsieht, um zusätzliche fünf bis acht Mt CO2e auf insgesamt 30 bis 33 Mt CO2e vergrößert. Für das Jahr 2040 wird die Lücke von 102 Mt CO2e um weitere 14 bis 22 Mt CO2e auf 116 bis 124 Mt CO2e anwachsen. Dies zeigt, dass die Modifikationen nicht nur marginale Anpassungen sind, sondern ernsthafte Konsequenzen für die Klimaziele haben.
Die Studie legt dar, dass nicht nur die spezifischen Zielvorgaben für 2030 und 2040 betroffen sind, sondern auch die kumulierten Emissionsbudgets bis 2040. Diese Budgets zeigen eine Abweichung von zusätzlichen 108 bis 172 Mt CO2e im Vergleich zu dem, was durch das Klimaschutzgesetz verbindlich vorgegeben wird. Ein zentraler Faktor für diese alarmierenden Zahlen ist der geplante Wegfall der Vorgabe, dass neu installierte Heizsysteme zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren müssen, wie es im GEG festgeschrieben ist. Dieses Regelwerk gilt als das bedeutendste Instrument zur Reduzierung von CO₂-Emissionen im Gebäudesektor. Die Regelung trägt maßgeblich zur Minderung der Emissionen bei, mit geschätzten Einsparungen von 9,6 Mt CO2e bis 2030 und 30,2 Mt CO2e bis 2040, was über 80 Prozent der gesamten Reduzierung des GEG ausmacht.
Dr. Sibylle Braungardt, eine Expertin für Klimaschutz im Gebäudesektor am Öko-Institut, betont die kritische Rolle der 65-Prozent-Regelung für den Emissionspfad des Sektors. Der Wegfall dieser Bestimmung würde einen zentralen Anreiz für den Umstieg auf erneuerbare Wärme beseitigen und die notwendige Transformation erheblich verlangsamen. Stattdessen sollen zwei neue Instrumente – eine „Bio-Treppe“ für fossile Heizungen und eine Quote für erneuerbare Gase und Heizöle – die bisherigen Vorgaben ersetzen. Diese neuen Maßnahmen sollen ab 2028 in Kraft treten, wobei die genaue Ausgestaltung und das angestrebte Ambitionsniveau noch unklar sind.
Die Bio-Treppe sieht vor, dass ab 2029 zunächst zehn Prozent, ab 2035 dreißig Prozent und ab 2040 sechzig Prozent erneuerbare Anteile in fossilen Heizsystemen erreicht werden. Diese Maßnahmen sollen durch zwei Mechanismen wirken: Zum einen würde der Emissionsfaktor des Gas-Mixes sinken, wenn der Anteil an erneuerbaren Energien steigt. Zum anderen könnten steigende Kosten für fossile Brennstoffe dazu führen, dass Investitionen in erneuerbare Energien attraktiver werden. Allerdings hängt der tatsächliche Lenkungseffekt stark von der Ausgestaltung des Mieterschutzes ab. Wenn die Kosten für teurere Brennstoffe auf die Mieter umgelegt werden können, verlieren die steigenden Quoten ihre motivierende Wirkung auf Investitionen in erneuerbare Technologien.
Selbst mit den momentan beschlossenen Maßnahmen wird erwartet, dass die nationalen Klimaziele für 2030 und 2040 nicht erreicht werden. Dies belegt der Projektionsbericht 2025 der Bundesregierung. Der Verzicht auf die 65-Prozent-Vorgabe und die Einführung der neuen Instrumente führen zu einer erheblichen Verschärfung der Abweichungen vom festgelegten Emissionspfad. Dr. Braungardt hebt hervor, dass es entscheidend ist, die Bio-Treppe ambitioniert zu gestalten, um eine relevante Klimaschutzwirkung zu erzielen. Insbesondere sollte die zweite Stufe so früh wie möglich implementiert werden. Zusätzlich muss sichergestellt werden, dass Vermieter die erhöhten Kosten für teure Brennstoffe tragen, um die Belastungen der Mieter zu minimieren und die notwendige Investitionsbereitschaft zu fördern.
Zusammenfassend zeigt die Studie des Ö


















































