Der Rat für Informationsinfrastrukturen (RfII) hat sich kürzlich zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) bezüglich eines Forschungsdatengesetzes (FDG) geäußert. In seiner Stellungnahme hebt der RfII die Bedeutung dieses Entwurfs hervor, da er einen entscheidenden Schritt darstellt, um den Zugang zu Daten der öffentlichen Hand für die Forschung rechtssicher und umfassend zu gestalten. Diese gesetzliche Regelung könnte erhebliche Verbesserungen für die Forschungslandschaft in Deutschland mit sich bringen, insbesondere für die Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.
Trotz der positiven Einschätzung sieht der RfII in verschiedenen Aspekten des Entwurfs noch Verbesserungspotenzial. Ein zentrales Anliegen des Rates ist die Notwendigkeit, unbestimmte Rechtsbegriffe zu konkretisieren. Dies würde den Forscherinnen und Forschern helfen, eine klare Auslegung der Vorschriften zu erhalten und somit die praktische Anwendung des Gesetzes zu erleichtern.
Ein weiterer wichtiger Punkt, den der RfII anspricht, sind die zeitlichen Rahmenbedingungen für die Leistungserbringung des geplanten Deutschen Zentrums für Mikrodaten. Der Rat betont, dass diese Rahmenbedingungen in einer späteren Verordnung geregelt werden sollten, um die Zielsetzungen des FDG zu unterstützen und zu fördern.
Des Weiteren fordert der RfII eine Überprüfung der Verfahren zur Beurteilung der Re-Identifizierbarkeit personenbezogener Daten, die bereits pseudonymisiert wurden. Dies sei vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs von Bedeutung und könnte dazu beitragen, die gesetzlichen Vorgaben an die realen Gegebenheiten anzupassen.
Barbara Helwing, die neue Vorsitzende des RfII, äußerte sich optimistisch über den Entwurf. Sie sieht ihn als „guten Startpunkt“, der durch gezielte Anpassungen signifikante Fortschritte für die genannten Wissenschaftsbereiche ermöglichen kann. Ihr Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Forschungsstandorts Deutschland nachhaltig zu stärken.
Die Stellungnahme des RfII wurde im Rahmen der Verbändebeteiligung an das BMFTR übergeben und fand während einer Ratssitzung am 27. Februar 2026 ihre offizielle Verabschiedung. In dieser Sitzung wurden auch weitere wichtige Themen erörtert, wie die rechtliche Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums. Zudem wurde ein neuer Vorstand gewählt, der nun von Barbara Helwing als Erste Vorsitzende sowie den stellvertretenden Vorsitzenden Petra Gehring und Katrin Stump geleitet wird.
Der RfII, der von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) ins Leben gerufen wurde, hat die Aufgabe, Bund, Länder und wissenschaftliche Einrichtungen bei der Entwicklung von Informationsinfrastrukturen zu beraten. Der Rat besteht aus 24 ehrenamtlichen Mitgliedern, die aus verschiedenen Bereichen wie Informationsinfrastrukturen, Forschung und Wissenschaftsministerien stammen. Diese Vielfalt ermöglicht es dem RfII, fundierte und praxisnahe Empfehlungen zu geben, die der Wissenschaft zugutekommen.
Insgesamt zeigt die Stellungnahme des RfII, dass es sich um ein aktives und engagiertes Gremium handelt, das die Herausforderungen und Chancen der digitalen Transformation in der Wissenschaft ernst nimmt. Durch seine Empfehlungen strebt der Rat an, die Rahmenbedingungen für die Forschung in Deutschland zu verbessern und eine nachhaltige Entwicklung der Informationsinfrastrukturen voranzutreiben.
Mit dem Referentenentwurf des Forschungsdatengesetzes wird ein bedeutender Schritt in Richtung eines besseren Zugangs zu Forschungsdaten gemacht. Die Anregungen des RfII könnten dazu beitragen, dass dieser Schritt noch wirkungsvoller umgesetzt wird, um die Forschung in Deutschland weiter zu fördern und zu stärken.


















































