
Der Rat für Informationsinfrastrukturen (RfII) hat sich positiv zum neuen Vorhaben der EU-Kommission geäußert, das unter dem Titel „Digital Omnibus“ bekannt ist. Ziel dieser Initiative ist es, die bestehende Digitalgesetzgebung zu vereinfachen. Diese Reform umfasst auch bedeutende Änderungen in Bezug auf den Data Act, den Data Governance Act und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der RfII sieht in diesem Ansatz einen wertvollen Strategiewechsel der EU-Kommission, der darauf abzielt, die derzeit fragmentierte Rechtslage in zwei umfassende Digitalpakete zu integrieren. Dies könnte die Auslegung und Anwendung von rechtlichen Bestimmungen erheblich erleichtern.
Barbara Helwing, die Vorsitzende des RfII, betont jedoch, dass es wichtig ist, die Interessen von Wissenschaft und Forschung bei der Überarbeitung dieser Regelungen besonders zu berücksichtigen. In der anstehenden Gesetzgebungsphase sollte sichergestellt werden, dass die spezifischen Bedürfnisse der wissenschaftlichen Gemeinschaft Gehör finden. Eine der zentralen Forderungen des RfII ist die Einführung einer Forschungsklausel, die den Zugang zu privatwirtschaftlichen Daten für Forschungszwecke regeln könnte. In vorherigen Stellungnahmen hat der Rat bereits auf die enormen wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Potenziale hingewiesen, die mit einem solchen Zugang verbunden wären.
Zusätzlich hebt der RfII hervor, dass die Schaffung neuer intermediärer Strukturen in den europäischen Datenmärkten als zukunftsweisend und innovativ angesehen wird. Jedoch ist es entscheidend, geeignete Anreize zu schaffen, um Unternehmen die Möglichkeit zu geben, aktiv zu werden und ihre unternehmerischen Spielräume zu erweitern. Eine Reduzierung bürokratischer Hürden wird als ein erster Schritt in diese Richtung angesehen.
In Bezug auf die Definition wissenschaftlicher Forschung innerhalb der neuen Datenschutzbestimmungen im Omnibus-Paket empfiehlt der RfII, dass bestehende Leitlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis, die aus der Wissenschaft selbst entstanden sind, berücksichtigt werden. Dies würde sicherstellen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen den tatsächlichen Gegebenheiten der Forschung gerecht werden.
Der Rat für Informationsinfrastrukturen wurde von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) ins Leben gerufen, um Bund, Länder und Wissenschaftseinrichtungen in Fragen der Weiterentwicklung wissenschaftlicher Informationsinfrastrukturen sowie in Angelegenheiten des digitalen Wandels zu beraten. Der Rat setzt sich aus 24 ehrenamtlichen Mitgliedern zusammen, die aus verschiedenen Bereichen stammen, darunter Informationsinfrastruktureinrichtungen, forschende Nutzer, Vertreter des öffentlichen Lebens sowie Wissenschaftsministerien auf Bundes- und Länderebene.
Die Empfehlungen des RfII zur Digitalgesetzgebung sind somit nicht nur für die Wissenschaft von Bedeutung, sondern könnten auch weitreichende Auswirkungen auf die gesamte digitale Landschaft in Europa haben. Die Integration und Vereinfachung der Regelungen könnte dazu beitragen, dass innovative Forschungsprojekte und unternehmerische Initiativen leichter umgesetzt werden können.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der RfII das Vorhaben der EU-Kommission zur Vereinfachung der Digitalgesetzgebung grundsätzlich unterstützt, jedoch die spezifischen Anforderungen der Wissenschaft und Forschung in den Mittelpunkt der weiteren Diskussionen rückt. Nur durch eine enge Zusammenarbeit zwischen den politischen Entscheidungsträgern und der wissenschaftlichen Gemeinschaft kann gewährleistet werden, dass die neuen Regelungen sowohl praktikabel als auch förderlich für wissenschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen sind.
Für weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten steht Dr. Stefan Lange vom RfII unter der Telefonnummer 0551-39-26073 und per E-Mail (stefan.lange@rfii.de) zur Verfügung.
























































