Die Einführung eines CO2-Zuschlags zur Energiesteuer ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Dem Bund ist es gestattet, die im Grundgesetz vorgesehenen Steuertypen zu nutzen, um umweltpolitische Ziele wie den Klimaschutz zu verfolgen. So kann der Gesetzgeber auch mit einem CO2-Zuschlag zur Energiesteuer verfahren. Dies zeigt ein aktuelles Rechtsgutachten von Öko-Institut und Prof. Dr. jur. Stefan Klinski.