Die Vergütung für Bestandsanlagen wurde mit der Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Jahr 2000 für die Dauer von 20 Jahren festgeschrieben. Daraus folgt, dass eine wachsende Anzahl von Bioenergieanlagen in den kommenden Jahren schrittweise aus der bisherigen Förderung fallen wird. In zwei Forschungsvorhaben wurde in den zurückliegenden zwei Jahren untersucht, welche Anschlussperspektiven für Bestandsanlagen vor diesem Hintergrund bestehen. Auf der Abschlusstagung beider Vorhaben am 19. Februar 2020 konnte ein erstes Fazit gezogen werden.