Nicht alle Händler von Elektrogeräten aus Drittländern wie China, die ihre Produkte über elektronische Marktplätze im Internet vertreiben, beteiligen sich an den Kosten, die in Deutschland für die Sammlung und Entsorgung der späteren Altgeräte, Alt-Batterien und Verpackungen entstehen. Diesen sogenannten Trittbrettfahrern hilft dabei eine „Gesetzeslücke“. Denn elektronische Marktplätze sind nicht verpflichtet, darauf zu achten, dass die bei ihnen tätigen Händler die gesetzlichen Vorschriften einhalten. Gleichzeitig kann nicht wirksam gegen die Trittbrettfahrer mit Firmensitz außerhalb der EU vorgegangen werden.