Damit unsere Lebensgrundlage – die Vielfalt unserer Landschaft und Tierwelt – nicht durch schädliche Stickstoffüberschüsse zerstört wird, muss der Gesetzgeber im Bund und den Ländern tätig werden. Er muss für Landwirtschaft, Verkehr und Industrie verbindliche Ziele zur Senkung der Stickstoffemissionen vorgeben.