Aktuell sind Windenergieanlagen auf eine vorgesehene Betriebsdauer von 20 bis 25 Jahren ausgelegt. Gegenwärtig werden Annahmen darüber getroffen, welchen Windlasten die Anlagen über diesen Zeitraum voraussichtlich ausgesetzt sind. Nach Ablauf der genehmigten Betriebsdauer müssen die Anlagen, so schreibt der Gesetzgeber es vor, unabhängig von ihrer tatsächlichen Belastungsgeschichte aufwendig zurückgebaut und entsorgt werden.