
Im Hinblick auf den Klimawandel hat sich die Europäische Union (EU) ambitionierte Ziele gesetzt, die bis zum Jahr 2030 erreicht werden sollen. Diese Zielvorgaben stellen bedeutende Schritte auf dem Weg zur vollständigen Dekarbonisierung von Wirtschaft und Gesellschaft bis zum Jahr 2050 dar. Neben dem Klimaschutz geht es dabei auch um die Sicherstellung einer stabilen Energieversorgung sowie um die Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Staaten. In einer aktuellen Untersuchung der Stiftung Umweltenergierecht wird erörtert, wie diese Ziele rechtlich verankert sind und welche Mechanismen zur Sicherstellung ihrer Erreichung existieren.
Die EU verfolgt bei ihren klima- und energiepolitischen Zielen einen klaren Fokus auf verbindliche Vorgaben. So ist beispielsweise angestrebt, die Treibhausgasemissionen in der Union bis 2030 um 55 Prozent zu reduzieren. Darüber hinaus soll der Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch von 2020 auf 42,5 Prozent ansteigen. Zudem wird eine Reduktion des Endenergieverbrauchs um mindestens 11,7 Prozent gegenüber den Projektionen des EU-Referenzszenarios 2020 angestrebt.
Die Studie der Stiftung Umweltenergierecht identifiziert zwei grundlegende Ansätze zur Erreichung dieser Ziele. Im Bereich der Treibhausgasemissionen hat die EU einen dualen Ansatz gewählt. Einerseits wird der europäische Emissionshandel als zentrales Instrument zur Reduktion von Emissionen genutzt. Andererseits sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, verbindliche nationale Reduktionsziele festzulegen. Diese nationalen Vorgaben werden durch Planungs-, Berichtswesen- und Monitoring-Mechanismen ergänzt, um den Fortschritt bis 2030 zu gewährleisten.
Im Gegensatz dazu verfolgt die EU im Bereich der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz einen anderen Ansatz. Obwohl auch hier verbindliche Ziele auf Unionsebene bestehen, haben die Mitgliedstaaten die Freiheit, ihren eigenen Beitrag zur Erreichung dieser Gesamtziele zu definieren. Ronja Busch, eine der Autorinnen der Studie, erläutert, dass dieser kooperative Steuerungsansatz auf Selbstverpflichtungen der Mitgliedstaaten setzt. Die Fortschritte werden anhand der selbst gesetzten Ziele bewertet. Sollte ein Land nicht ausreichend leisten, um die EU-Ziele zu erreichen, kann die Europäische Kommission Maßnahmen auf EU-Ebene einleiten.
Aus rechtlicher Sicht sind die unterschiedlichen Steuerungsansätze jedoch gleichwertig geeignet, um die EU-Ziele bis 2030 zu erreichen, so Dr. Jana Nysten, ebenfalls Mitautorin der Studie. Die Entwicklungen der Mitgliedstaaten werden kontinuierlich überwacht. Im Falle einer drohenden Zielverfehlung müssen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Bei einer Nichterfüllung der nationalen Emissionsminderungsziele drohen Bußgelder und sogar Vertragsverletzungsverfahren. Für den Bereich der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz gelten diese Sanktionen jedoch nur, wenn die Staaten keinen nationalen Beitrag festlegen oder bei unzureichenden Fortschritten keine entsprechenden Maßnahmen ergreifen.
Die unterschiedlichen Herangehensweisen der EU lassen sich durch politische Rahmenbedingungen und rechtliche Gegebenheiten erklären. Es besteht ein ständiges Spannungsfeld zwischen der Festlegung gemeinsamer Vorgaben und dem Schutz nationaler Handlungsspielräume. Seit dem Vertrag von Lissabon ist zudem unklar, inwieweit die EU verbindliche nationale Zielvorgaben im Bereich der Energiepolitik festlegen kann. Während die EU in der Umweltpolitik umfassendere Kompetenzen hat, dürfen die Mitgliedstaaten in der Energiepolitik die grundlegende Struktur ihrer Energieversorgung selbst bestimmen. Dies führt dazu, dass die Vorgaben für die Treibhausgasemissionen strenger ausfallen können als die Regelungen für erneuerbare Energien und Energieeffizienz.
Für den Zeitraum bis 2040 hat die EU-Kommission bereits Vorschläge unterbreitet, die eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 vorsehen. Dies könnte den Grundstein für eine Weiterentwicklung der europäischen Klima- und Energiepolitik in der kommenden Dekade legen. Ob dieser Kurs den bisherigen Mustern folgt oder eine neue Richtung einschlägt, bleibt abzuwarten.
Die Herausforderungen sind enorm, doch die rechtlichen Rahmenbedingungen und die verschiedenen Ansätze zur Zielverwirklichung bieten sowohl Chancen als auch Risiken. Die kommenden Jahre werden entscheidend dafür sein, ob die EU ihre ambitionierten Klimaziele tatsächlich erreichen kann.