Von Adenauer bis Scholz: Die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers hat schon viel zu Reden gegeben – auch in der gegenwärtigen Bundesregierung mit ihrer besonderen Drei-Parteien-Konstellation. Eine aktuelle Analyse betrachtet das Vorrecht des Kanzlers als universelles Gestaltungsmittel der Regierungsorganisation. Die Richtlinienkompetenz ist nicht nur bloßes Machtwort, sie verschafft dem Regierungschef eine Reihe informeller und situativer Möglichkeiten der Interessendurchsetzung.