Seit Kurzem kann die Öffentlichkeit den Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans kommentieren. Der Plan legt fest, wie die EU-Wiederherstellungsverordnung in Deutschland angewendet wird. Parallel dazu wird auf EU-Ebene die Ausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2028 diskutiert. Zusammen mit dem Wissenschaftlichen Beirat für Biodiversität und Genetische Ressourcen des BMLEH (WBBGR) haben wir Vorschläge erarbeitet, wie sowohl die Renaturierungspflichten als auch die Agrarpolitik genutzt werden sollten, um den Zustand der Biodiversität zu verbessern und Ökosysteme resilienter zu machen.
Quelle: IDW


















































