Ethikrat empfiehlt differenziertes Schutzkonzept für Kinder und Jugendliche in der digitalen Welt**

Ethikrat empfiehlt differenziertes Schutzkonzept für Kinder und Jugendliche in der digitalen Welt**

Der Deutsche Ethikrat hat heute eine bedeutende Stellungnahme veröffentlicht, die sich mit dem Schutz, der Teilhabe und der Befähigung von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt auseinandersetzt. In diesem Dokument werden insgesamt 13 Empfehlungen ausgesprochen, die darauf abzielen, diese drei Aspekte im Kontext des digitalen Kinder- und Jugendschutzes in Einklang zu bringen. Die Initiative für diese Stellungnahme entstand auf Anregung von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner im Oktober 2025.

Eine zentrale Frage, die derzeit in vielen Ländern, darunter auch Deutschland, diskutiert wird, ist die nach einem gesetzlichen Mindestalter für die Nutzung von sozialen Medien. Der Ethikrat hat sich klar gegen ein solches Verbot ausgesprochen. Helmut Frister, der Vorsitzende des Ethikrats und Rechtswissenschaftler, betont, dass Kinder und Jugendliche heute mit einer Vielzahl digitaler Angebote aufwachsen, die für ihre Kommunikations- und Informationsbedürfnisse unabdingbar sind. Es sei wichtig, einen Ausgleich zwischen dem notwendigen Schutz junger Menschen und deren Rechten auf digitale Teilhabe und Befähigung zu finden. Ein einfaches Mindestalter für soziale Medien sei hierfür nicht die geeignete Lösung.

Die Stellungnahme kritisiert zudem, dass der Fokus ausschließlich auf sozialen Medien zu kurz greift. Digitale Risiken, die Kinder und Jugendliche betreffen, finden sich nicht nur in sozialen Netzwerken. Aspekte wie Suchtverhalten, Manipulation, Cybermobbing sowie die Gefahren, die von generativer KI wie Chatbots und Bildgeneratoren ausgehen, müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Ein Mindestalter für soziale Medien würde die Realität und die damit verbundenen Risiken nicht ausreichend erfassen und könnte dazu führen, dass junge Menschen ihre Bedürfnisse auf weniger regulierte Plattformen verlagern.

Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, empfiehlt der Ethikrat ein risikobasiertes Schutzkonzept. Dieses Konzept soll nicht nur soziale Medien, sondern auch andere digitale Angebote einbeziehen und deren spezifische Risiken analysieren. Darauf basierend sollen geeignete Schutzmaßnahmen entwickelt werden, die an den jeweiligen Gefahren ausgerichtet sind. Helmut Frister hebt hervor, dass die seit Februar 2024 geltenden Regelungen im Rahmen des Digital Services Act der Europäischen Union eine solide Grundlage für ein solches Konzept darstellen. Dennoch seien die bestehenden Vorgaben zur Reduzierung von Gefahren für Kinder und Jugendliche im Internet noch nicht ausreichend umgesetzt, und Anbieter müssten stärker zur Verantwortung gezogen werden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Empfehlungen ist die Notwendigkeit, den Schutz von Minderjährigen auf Anwendungen der künstlichen Intelligenz auszudehnen. Dazu gehört auch eine Modernisierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags. Der Ethikrat sieht in der Regulierung von Altersbestimmungstechnologien eine zentrale Aufgabe, um sicherzustellen, dass bestimmte digitale Angebote, wie etwa pornografische Inhalte, nur für geeignete Altersgruppen zugänglich sind. Judith Simon, die stellvertretende Vorsitzende des Ethikrats, warnt jedoch vor den möglichen Nebenwirkungen solcher Technologien. Der Ethikrat plädiert dafür, dass die Wahl der Technologien nicht den Anbietern überlassen werden sollte, um die Privatsphäre der Nutzer zu schützen.

Ein weiteres Ziel der Stellungnahme ist, die elterliche Erziehungsfreiheit zu respektieren und zu unterstützen. Eltern sollten die Möglichkeit haben, die digitalen Aktivitäten ihrer Kinder individuell zu steuern und dabei die Schutz-, Teilhabe- und Befähigungsinteressen zu berücksichtigen. Um dies zu erleichtern, schlägt der Ethikrat vor, bessere technische Werkzeuge bereitzustellen sowie Eltern mit seriösen Informationen über digitale Gefahren und klare Altersempfehlungen zu versorgen.

Darüber hinaus wird empfohlen, Kinder und Jugendliche aktiv in Entscheidungen über ihre digitalen Aktivitäten einzubeziehen. Dies fördert nicht nur ihre Selbstbestimmung, sondern hilft auch, ein besseres Verständnis für die Risiken zu entwickeln. Auch die politische Beteiligung von Heranwachsenden sollte gestärkt werden.

Zusätzlich befasst sich die Stellungnahme des Ethikrats mit weiteren Themen wie der Reduzierung von Marktdominanz, dem Schutz vor Manipulation, der Förderung von Medienkompetenz und der Schaffung analoger Freiräume. Die vollständige Stellungnahme wird ab dem 11. Juni 2026 auf der Webseite des Deutschen Ethikrates verfügbar sein.