
Eine aktuelle Analyse des CHE Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) verdeutlicht die Rolle der Hochschulen in der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf ihre so genannte „Dritte Mission“. Diese umfasst den Austausch mit der Wirtschaft, der Politik und der Zivilgesellschaft, sowie Aufgaben wie den Wissenstransfer, die Förderung von Existenzgründungen und die Wissenschaftskommunikation. Diese Aspekte sind mittlerweile in den Hochschulgesetzen aller Bundesländer verankert, jedoch zeigen sich erhebliche Unterschiede in der Ausprägung und konkreten Umsetzung dieser Aufgaben.
Isabel Roessler, Expertin für die Dritte Mission beim CHE, hebt hervor, dass die gesetzliche Verankerung dieser Aufgaben ein Zeichen dafür ist, wie wichtig Hochschulen zunehmend für die Gesellschaft angesehen werden. Trotz dieser Fortschritte gibt es noch viel Raum für Verbesserungen. Der gesellschaftliche Beitrag von Hochschulen hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen, und es ist notwendig, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechend angepasst werden.
Die Analyse zeigt, dass die Auffassungen darüber, wie weit der gesellschaftliche Auftrag der Hochschulen reicht, von Bundesland zu Bundesland stark variieren. In der aktuellen Erhebung erreichen Baden-Württemberg und Bayern mit jeweils acht Punkten die höchsten Bewertungen, gefolgt von Brandenburg mit sieben Punkten. Im Gegensatz dazu schneiden Hamburg und Nordrhein-Westfalen mit nur zwei Punkten deutlich schlechter ab. Dies verdeutlicht, dass die gesetzlichen Regelungen für Hochschulen in den verschiedenen Bundesländern nicht nur unterschiedlich umfassend, sondern auch unterschiedlich konkret sind.
Ein Bereich, in dem diese Unterschiede besonders auffallen, ist die Wissenschaftskommunikation. Während Bayern als einziges Bundesland den Begriff explizit in seinen Hochschulgesetzen erwähnt und damit die Verantwortung der Hochschulen für den öffentlichen Diskurs betont, verpflichten andere Bundesländer die Hochschulen lediglich dazu, Forschungsergebnisse zu kommunizieren. In einigen Landesgesetzen fehlt eine derartige Verpflichtung gänzlich. Ähnlich verhält es sich mit dem Thema Innovation: Nicht alle Hochschulgesetze definieren Innovation oder soziale Innovation als Teil des gesetzlichen Auftrags der Hochschulen, obwohl viele Gesetze den Beitrag der Hochschulen zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen ansprechen.
Ein positiver Aspekt der gesetzlichen Rahmenbedingungen ist jedoch, dass einige Bundesländer über allgemeine Aufgabenverteilungen hinausgehen und konkrete Möglichkeiten schaffen, damit Hochschulen ihr Wissen anwenden können. So sehen Bundesländer wie Bayern, Brandenburg, Hamburg und Rheinland-Pfalz spezielle Transferprofessuren vor, die eine reduzierte Lehrverpflichtung ermöglichen und damit den Hochschulen Freiräume für ihre gesellschaftlichen Engagements bieten. Darüber hinaus erleichtern bestimmte Regelungen die Gründung von Start-ups, indem sie Hochschulen den Zugang zu Räumlichkeiten, Laboren und technischer Infrastruktur ermöglichen.
Roessler betont, dass solche Initiativen zeigen, wie Gesetzgebung die Dritte Mission konkret unterstützen kann. Die Schaffung von Transferprofessuren und anderen Hilfen für Gründungen eröffnet Hochschulen die Möglichkeit, sich aktiv in die Gesellschaft einzubringen und ihre Erkenntnisse praktisch umzusetzen.
Die aktuelle Auswertung, die im Rahmen des „DatenCHECK 10/2026“ durchgeführt wurde, untersucht die Landeshochschulgesetze aller 16 Bundesländer und deren gesetzliche Verankerung des gesellschaftlichen Auftrags der Hochschulen. Dabei wurden verschiedene Aspekte wie Transfer, Weiterbildung, Kooperationen mit externen Partnern, Gründungsförderung, Innovation und Wissenschaftskommunikation betrachtet. Diese Analyse baut auf einem früheren CHECK aus dem Jahr 2024 auf, wobei die Bewertungssystematik weiterentwickelt wurde, sodass die aktuellen und früheren Punktzahlen nicht direkt vergleichbar sind.
Das CHE begleitet die Dritte Mission an Hochschulen durch Analysen, Forschungsprojekte und Veranstaltungen, die sich mit Wissens- und Technologietransfer, Transferstrukturen und Innovationsökosystemen beschäftigen. In der Web-Reihe „Blaupause“ bringt das CHE verschiedene Akteure zusammen, um erfolgreiche Praktiken sichtbar zu machen. Zudem informiert der monatliche Third Mission Monitor auf LinkedIn über aktuelle Entwicklungen und Debatten rund um den gesellschaftlichen Auftrag der Hochschulen.
Insgesamt zeigt die Analyse, dass die Dritte Mission der Hochschulen zwar in allen Bundesländern gesetzlich verankert ist, die konkreten Ausprägungen jedoch stark variieren. Es bleibt zu hoffen, dass künftige Gesetzgebungen diese Unterschiede berücksichtigen und den Hochschulen ermöglichen, ihren gesellschaftlichen Beitrag noch effektiver zu leisten.


















































