
Der zügige Ausbau der Verteilernetze ist eine der zentralen Herausforderungen, mit denen die Energieinfrastruktur in den kommenden Jahren konfrontiert ist. Vor allem die Modernisierung und Erweiterung bestehender Netze durch Neubauten, Anpassungen und Erweiterungen sind von Bedeutung. Eine aktuelle Studie der Stiftung Umweltenergierecht beleuchtet die Möglichkeiten, die durch mehr Verfahrensfreiheit für die Beschleunigung dieser Maßnahmen geschaffen werden könnten, und untersucht die damit verbundenen Grenzen des Europarechts.
Die Notwendigkeit, die Kapazitäten im Stromverteilernetz erheblich zu steigern, ist unbestritten. Die Folge ist, dass langwierige Genehmigungsverfahren und technische Herausforderungen den Ausbau behindern. Der Fokus der Studie liegt darauf, inwieweit eine Lockerung der Verfahrensvorschriften rechtlich umsetzbar ist, um den Ausbau effizienter zu gestalten. Die Studie mit dem Titel „Ertüchtigung des bestehenden 110-kV-Verteilernetzes“ geht der Frage nach, ob eine größere Verfahrensfreiheit rechtlich zulässig ist und welche Auswirkungen dies auf den Ausbau der Netze haben könnte.
Im Gegensatz zu den Übertragungsnetzen, für die in den letzten Jahren zahlreiche Vorschriften zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren eingeführt wurden, wurde der Bereich der Verteilernetze bislang eher stiefmütterlich behandelt. Laut Dr. Frank Sailer, einem der Autoren der Studie, ist ein zentraler Aspekt, dass für die Ertüchtigung bestehender Verteilernetze in der Regel ein Planfeststellungsverfahren erforderlich ist, das durch zeit- und ressourcenintensive Umweltverträglichkeitsprüfungen ergänzt wird. Eine erhöhte Verfahrensfreiheit könnte die Notwendigkeit solcher umfangreichen Verfahren reduzieren und damit den gesamten Prozess erheblich beschleunigen.
Die Studie argumentiert, dass der nationale Gesetzgeber in der Lage wäre, das Planfeststellungsverfahren für bestehende Verteilernetze abzuschaffen. Dies könnte jedoch nur erfolgen, wenn die Anforderungen des europäischen Umweltrechts nicht verletzt werden. Maria Deutinger, Co-Autorin der Studie, weist darauf hin, dass bestimmte Prüf- und Entscheidungspflichten, die im europäischen Recht verankert sind, weiterhin bestehen müssen. Insbesondere die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erfordert nach der entsprechenden Richtlinie eine Genehmigung.
Ein Verzicht auf das Planfeststellungsverfahren würde zwar den Aufwand für Vorhabenträger und Behörden reduzieren, jedoch auch die mit diesem Verfahren verbundenen rechtlichen Vorteile wie die enteignungsrechtliche Vorwirkung verlieren. Zudem würde die Verantwortung für die Einhaltung von Umweltstandards und rechtlichen Vorgaben stärker auf die Vorhabenträger verlagert. Diese müssten sicherstellen, dass alle relevanten Vorschriften eingehalten werden und gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen einholen. Bei Nichteinhaltung könnten die Behörden nachträglich eingreifen, was zu erhöhten Haftungsrisiken führen könnte.
Auf europäischer Ebene werden im Rahmen des „Grid Package“ und des „Umweltomnibus“ derzeit verschiedene Vorschläge zur Vereinfachung und Beschleunigung des Verteilernetzausbaus diskutiert. Diese Gesetzgebungsverfahren sind jedoch noch nicht abgeschlossen, sodass die Auswirkungen auf die nationale Gesetzgebung und die Möglichkeit einer vollständigen Verfahrensfreiheit noch unklar sind. Während einige Vorschläge darauf abzielen, bestimmte europarechtliche Anforderungen zu lockern, bleiben viele Fragen zu den spezifischen Bedingungen und den rechtlichen Folgen dieser Änderungen offen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine verstärkte Verfahrensfreiheit beim Ausbau der Verteilernetze durchaus Potenzial zur Beschleunigung mit sich bringen könnte. Allerdings sind die rechtlichen Rahmenbedingungen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene komplex und erfordern eine sorgfältige Abwägung der Interessen. Die vollständige Verfahrensfreiheit könnte in der Theorie möglich sein, müsste jedoch praktisch umgesetzt werden, ohne die bestehenden Umweltstandards zu gefährden. Die Ergebnisse der Studie bieten wertvolle Einblicke in die rechtlichen Möglichkeiten und Herausforderungen, die bei der Umsetzung solcher Maßnahmen zu berücksichtigen sind.


















































