Klimabewusstsein in der Hausarztpraxis: Neue Leitlinie zur Verordnung von inhalativen Arzneimitteln

Das Gesundheitswesen ist in Deutschland für rund 5 Prozent der CO2 -Emissionen verantwortlich. In der hausärztlichen Versorgung verursachen inhalative Arzneimittel (vor allem bei Asthma bronchiale und chronisch obstruktiver Bronchitis (COPD)) die höchsten Emissionen. Bei den inhalativen Arzneimitteln können die Wirkstoffe als Dosieraerosol oder als Pulverinhalator verordnet werden. Im Gegensatz zu den Dosieraerosolen schädigen Pulverinhalatoren das Klima deutlich weniger. Um deren Verordnung zu fördern und den CO2 -Fußabdruck im Gesundheitswesen zu reduzieren, hat die DEGAM eine neue S1-Leitlinie für die ärztliche Praxis veröffentlicht.

Quelle: IDW